
Ein gewerblich bei eBay handelnder Unternehmer kann die in Rechung gestellten Gebühren betrieblich ansetzen. Allerdings können in diesem Fall keine Vorsteuerbeträge zum Abzug gebracht werden, da das Auktionshaus die Gebühren für Gewerbetreibende und Freiberufler netto (also ohne enthaltene Umsatzsteuer) in Rechnung stellt. Dieses Nettoverfahre...
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https://www.betriebsausgabe.de/ebay-gebuehren-71.html
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